Fintech-Startup gründen in Liechtenstein? Tipps vom Steuerberater!

Interview mit Matthias Langer, Partner und Steuerberater der Actus AG
Matthias Langer ist Steuerberater und Gründungspartner der liechtensteinischen Steuerkanzlei actus ag. Seine Beratungsschwerpunkte sind das liechtensteinische und deutsche Steuerrecht sowie grenzüberschreitende Steuergestaltungen, er betreut mit seiner Kanzlei mehr als 700 Kunden aus über 25 Ländern. Zudem hat er sich auf die steuerliche und buchhalterische Beratung im Bereich Kryptowährungen, FinTech und Blockchain-Anwendungen spezialisiert. Als Pionier in diesem Sektor betreut er beispielsweise Kryptobörsen, das erste Blockchain-basierte Unternehmen in Liechtenstein sowie das erste STO Europas und ist auch als Lektor an Universitäten aus der Region tätig.

Welche Vorteile bietet das liechtensteinische Steuersystem für junge Unternehmen im Gegensatz zu den anderen Systemen der DACH-Region?

Neben den bekannten und offensichtlichen Gründen einer (deutlich) niedrigen Steuerlast für Unternehmen und Privatpersonen im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz ist ein zentraler Unterschied, dass die Regulierungsdichte und Komplexität deutlich geringer im Fürstentum Liechtenstein ist. Während beispielsweise die deutsche Loseblattsammlung „Steuergesetze“ vom Beck Verlag einen Umfang 3‘550 Seiten hat, umfasst das liechtensteinische Steuergesetz lediglich 160 Artikel und wird durch eine einzige Steuerordnung mit 51 Artikel ergänzt. Das Steuerrecht in Liechtenstein ist folglich von einem hohen Abstraktionsgrad geprägt. Im Hinblick auf die Auslegung der einzelnen Vorschriften hat die Steuerverwaltung seit Totalrevision des Steuergesetzes diverse Merkblätter veröffentlicht, welche die Rechtsansicht der Steuerverwaltung zum Ausdruck bringen. Diese Merkblätter werden laufend überarbeitet und ergänzt.

Was darf man als junges Unternehmen im ersten Jahr auf keinen Fall vergessen in Bezug auf Steuern?

Bei den meisten Sachverhalte im Fürstentum Liechtenstein im Allgemeinen und vor allem in Bezug auf Fintech und DLT Projekte handelt es sich um grenzüberschreitende Fragestellungen. Dies bedeutet, dass nicht nur die steuerliche Situation im Fürstentum Liechtenstein analysiert werden sollte, sondern es sollte auch das Sozialversicherungsrecht sowie die steuerliche Situation im Ansässigkeitsstaat der Gründer und leitenden Mitarbeiter betrachtet werden.

Was schätzt Ihr als Actus AG am meisten hier am Fürstentum Liechtenstein?

Ausgezeichnete Rahmenbedingungen und attraktive Wachstumsperspektiven machen Liechtenstein zu einem Wirtschaftsstandort der Extraklasse. Es ist kein Zufall, dass hier mehr als 4.000 Unternehmen tätig sind, zu denen Firmen gehören, die sich als globale Nischenplayer erfolgreich auf dem Weltmarkt behaupten. Auch bekannte Fintech und DLT Unternehmen, wie beispielsweise Aeternity, Bitcoin Suisse, Bittrex Global, DSQ, Neon Exchange und die Via AG revolutionieren aus dem Fürstentum Liechtenstein heraus die Finanzindustrie.

Unternehmen in Liechtenstein entwickeln, produzieren und verkaufen führende Produkte und Dienstleistungen in der ganzen Welt. Hierfür bietet das Land ausgezeichnete Rahmenbedingungen, zu denen etwa der einfache Zugang zu gut ausgebildeten Fachkräften aus dem Inland und aus der angrenzenden Bodenseeregion gehört. Von zentraler Bedeutung ist insbesondere aber die geografisch-zentrale Lage mit dem direkten Marktzugang in alle Länder der EU und des EWR sowie zum Wirtschaftsraum Schweiz. Auch die anerkannte Stabilität und Verlässlichkeit Liechtensteins als Triple-A-Staat tragen das ihre dazu bei, das Fürstentum zum gewinnbringenden Standort für zeitgemäßes Unternehmertum zu machen.

Was müssen Unternehmen in den Bereichen Fintech und Blockchain beim Thema Steuern beachten?

In erster Linie muss der Verwendungszweck der Token klargestellt werden, da davon die entsprechende Bilanzierung abhängt. Auch müssen die steuerlichen Folgen für das Unternehmen, die Gründerinnen und die Mitarbeiter bedacht werden, um Kürzungen der Vorsteuer und weitere ungünstige Folgen zu verhindern. Dazu müssen der Token bzw. der genaue Unternehmensgegenstand klassifiziert sowie analysiert werden, und zwar aus Sicht der Ertragssteuer, der Mehrwertsteuer, aber zunehmend auch der Stempelsteuern.

Welche Erfahrungen habt Ihr bisher in diesen Bereichen machen können? 

Als IT zentrierte Steuerberatungskanzlei durften wir mittlerweile über 700 Mandanten aus über 25 verschiedenen Ländern betreuen, wobei mehr als 50% unserer Mandate aus dem Bereich innovative Start-ups, Fintech sowie DLT Projekten (Tokenisierung von Vermögenswerten, Kryptobörsen und Etablierung von eigenen Blockchains) stammt.

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