Gründen in Liechtenstein – Eine Anleitung für Startups

Gründen in Liechtenstein – Eine Anleitung für Startups

Der Gründungsprozess für eine Firmengründung in Liechtenstein kann in circa einer Woche erfolgen

Wer einen langwierigen komplizierten Gründungsprozess geprägt von bürokratischem Chaos vermeiden möchte, ist in Liechtenstein an der richtigen Adresse. Hier erfolgen Gründungen rasch und unkompliziert. Im Regelfall kann in Liechtenstein mit einer Woche Gründungszeit gerechnet werden.

In Liechtenstein kann grundsätzlich jede Person, unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit ein Unternehmen gründen

Das Gründen eines Unternehmens im Fürstentum Liechtenstein bringt neben niedrigen Steuersätzen und einer liberalen Ausgestaltung des Gesellschaftsrechts diverse weitere Vorteile, wie z.B. Einfachheit, Sicherheit und Flexibilität mit sich. Eine Firmengründung in Liechtenstein steht jeder Person, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, zu.

Überschaubare Kosten für eine Unternehmensgründung

Die Gebühr für eine Gewerbebewilligung beläuft sich auf CHF 300 für natürliche Personen und auf CHF 600 für juristische Personen.

Für die Gründung einer GmbH ist seit Beginn dieses Jahres lediglich ein Mindestkapital von CHF 10.000 erforderlich, was diese Rechtsform vor allem auch für junge Gründer mit innovativen Geschäftsideen besonders attraktiv macht.

Mehr Informationen: http://www.llv.li/#/11520/gesellschaft-mit-beschrankter-haftung

Die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister variieren je nach Gründungsform. Während Einzelunternehmen ca. CHF 120 einkalkulieren sollten, zahlen Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung einmalig um die CHF 600.

Mehr Informationen: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19540224/index.html#a1

Gründen in Liechtenstein step by step

Im Folgenden wird ein Überblick über die einzelnen Schritte einer Gründung in Liechtenstein gegeben sowie wichtige Voraussetzungen für diese genannt.

Mehr Informationen: https://www.llv.li/inhalt/118972/amtsstellen/unternehmensgrundung-in-liechtenstein-eap

1. Verfassen der Gründungsdokumente (falls nötig)

Diese umfassen folgende Unterlagen:

  • Gründungserklärung
  • Statuten oder Gesellschaftsvertrag
  • Aufnahmeerklärung für die Verwaltungsräte
  • Annahmeerklärung der Revisionsstelle

 

2. Entscheidung für eine Unternehmensform

In Liechtenstein findet man eine große Bandbreite an Rechtsformen, sowohl die üblichen im deutschsprachigen Raum geläufigen als auch besondere landeseigene Unternehmensformen. Somit ist garantiert für jeden Gründer und Geschäftszweck etwas dabei.

Die gängigsten Gesellschaftsformen in Liechtenstein

Am häufigsten vertreten sind Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Anstalten, Treueunternehmen und Familienstiftungen. Des Weiteren unterscheidet man in Liechtenstein verschiedene Unternehmensformen. So gibt es unter anderem Holdinggesellschaften, Handelsgesellschaften und Vermögensverwaltungs-gesellschaften. Je nach Gesellschafts- und Unternehmensform kann die Gründung unterschiedliche Voraussetzungen erfordern und verschiedene Stufen im Ablauf aufweisen.

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Rechtsformen finden Sie hier:  https://www.liechtenstein-business.li/service-fuer-unternehmer/gruenden/rechtsformen

Eine einzigartige Rechtsform für Unternehmensgründungen mit Innovationscharakter ist die Liechtenstein Venture Cooperative (LVC)

Innovation ist ein wichtiger Nährboden und wird daher vom Fürstentum Liechtenstein so gut, wie nur möglich, gefördert. Jungen kreativen und innovativen Köpfen sollten daher besondere Möglichkeiten geboten und Hürden weitestgehend genommen werden.

Die Gründungsform LVC wird einmalig vom Fürstentum Liechtenstein angeboten und stellt eine Plattform zur Kooperation von mehreren Parteien zur Entwicklung einer Innovation dar.

Die LVC ist eine Weiterentwicklung der sogenannten “kleinen Genossenschaft” und somit eine juristische Person des Liechtensteinischen Rechts. Diese schlanke, einfache und rechtssichere Gesellschaftsform bietet somit Strukturen für die Einbringung von Kapital und Arbeit, benötigt keine Eintragung ins Handelsregister und ermöglicht es Erfindern, Kapitalgebern und Unternehmern auf einer kostengünstigen Basis zusammenzufinden und im Erfolgsfall eine faire Erlösbeteiligung zu erhalten.

Die Liechtensteiner Regierung stellt online verschiedene Formulare gratis zur Verfügung und bietet Gründern somit die Möglichkeit, ohne großen administrativen Aufwand und ohne hohes Startkapital, jedoch mit einem ausreichenden Maß an Rechtssicherheit, umgehend die Arbeit aufnehmen zu können. Sobald das Start-Up eine gewisse Größe und Stabilität erreicht hat, kann man es in eine Aktiengesellschaft umwandeln.

Alle Informationen und Vorlagen finden Sie hier: http://impuls-liechtenstein.li/liechtenstein-venture-cooperative/

3. Bestimme einen Unternehmenssitz

In Liechtenstein Büroräume anzumieten ist einfach. Je nach Unternehmenstyp ist vom klassischen Büro bis hin zum Business Center alles zu finden. Für Startups bietet der Technopark die ideale Beheimatung im modernen Stil und in einer lockeren Atmosphäre.

Eine Leistungsübersicht kann hier angefordert werden: https://www.technopark-liechtenstein.li/vermietung/start-up-co-working-space/

4. Abklärung des Firmennamens beim Handelsregisteramt

Ist der Name überhaupt noch frei? Entspricht er den Vorschriften?

Hier geht’s zum Merkblatt: http://www.llv.li/files/onlineschalter/Dokument-91.pdf

Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt am Ende des Gründungsprozesses beim Amt für Justiz http://www.llv.li/#/11622/amt-fur-justiz

5. Einholen der Gewerbebewilligung

Nachdem eine dem Geschäftszweck entsprechende Unternehmensform bestimmt wurde, ist eine Gewerbebewilligung zur Aufnahme der eigentlichen Geschäftstätigkeit erforderlich. Dies kann online mithilfe des Antrags auf Erteilung der Gewerbebewilligung beim Amt für Volkswirtschaft erfolgen:

http://www.llv.li/#/12642?scrollto=true

Dort finden Sie zudem eine Auflistung aller wichtigen Anforderungen, die zum Erhalt einer Gewerbebewilligung zu erfüllen sind.

Im Hinblick auf die Gewerbebewilligung, welche sowohl für natürliche als auch juristische Personen verpflichtend ist, ist anzumerken, dass es Berufsgruppen gibt, die hiervon ausgenommen sind. Hierbei handelt es sich um alle Berufsgruppen, die eine Bewilligung im Rahmen eines Spezialgesetzes benötigen, wie beispielsweise Finanzintermediäre, Architekten oder im Gesundheitswesen tätige Personen. Darüber hinaus ist im Rahmen der Gewerbebewilligung nach einfachem, qualifiziertem und verbundenem Gewerbe zu unterscheiden.

Listen zur Kategorisierung finden Sie hier:
http://www.llv.li/files/avw/pdf-llv-avw-listequalifiziertesgewerbe_2verbundene.pdf
http://www.llv.li/files/avw/pdf-llv-avw-listequalifiziertesgewerbe.pdf

6. Eintragung ins Handelsregister

Fast ist es geschafft! Mit der Eintragung ins Handelsregister erledigen Sie den finalen Schritt im Gründungsprozess.

Zur Eintragung ins Handelsregister wenden Sie sich an das Amt für Justiz:
http://www.llv.li/#/11622/amt-fur-justiz

Unterstützung bei der Gründung von Startups in Liechtenstein

Auf der Suche nach der nach der passenden Unternehmensform sowie bei der Abhandlung der Gründung mit all ihren Schritten und Erfordernissen ist der Technopark Liechtenstein ein qualifizierter Ansprechpartner, der Startup Gründern dank eines umfangreichen Know-Hows sowie effizienten Netzwerken und Strukturen Unterstützung bieten kann. Darüber hinaus begleitet der Technopark Startups, vor allem in der Anfangsphase und bietet ihnen verschiedene Finanzierungsmodelle als Starthilfe an.

Bei Interesse an einem Beratungsgespräch Email an: office@tpfl.li

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